Aktivitäten Das Phänomen des „landgrabbing“ im Konfliktkontext
Bericht vom FriEnt-Fachgespräch am 2. Juni 2010 FriEnt
Themenbereich: Landkonflikte |
Das Phänomen der internationalen Landnahme – häufig als „landgrabbing“ bezeichnet – nimmt rasant an Bedeutung zu. Land und auch Wasser sind durch dieses Phänomen zu Handels- und Spekulationswaren und damit gleichzeitig zu besonderen Konfliktgegenständen geworden. Im Zuge der Welternährungskrise hat die Landnahme auch auf höchster Ebene internationaler Politik Aufmerksamkeit erhalten. Aber haben diese Prozesse zu Ernährungs- und Agrarfragen die Konfliktdimension im Blick? Werden Gewaltprävention und Friedenssicherung in den internationalen Bemühungen berücksichtigt? Und wo ist die Konfliktrelevanz erkennbar? Werden Konfliktkontexte und Konfliktpotentiale angemessen analysiert und in die politischen und strategischen Entscheidungen einbezogen? Welche Regulierungsmechanismen wären notwendig? Solchen und ähnlichen Fragen widmeten sich 28 Teilnehmende aus verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen FriEnt-Mitgliedsorganisationen sowie verschiedenen Forschungsinstituten im Rahmen des FriEnt-Fachgesprächs am 2. Juni 2010 in Bonn.
In der politischen Erörterung des Problems gehe es derzeit darum, wie die Chancen für die Partnerländer durch ausländische Direktinvestitionen positiv zu nutzen seien. Also wie Kapitalinvestitionen in Land den Partnerländern eine Annäherung an den globalen Markt erleichtern und Entwicklung fördern. Es müsse darum gehen, Risiken zu erkennen und auch beherrschbar zu machen. Dem steht aus zivilgesellschaftlicher Sicht große Skepsis gegenüber. Vor allem wird nach dem Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Verpflichtung gefragt wenn es um die Einhaltung gemeinsam anerkannter Richtlinien geht, die Fehlentwicklungen verhindern sollen.
In Nachkriegskontexten werden durch Direktinvestitionen in Land häufig politische Eliten oder auch Gewaltakteure in ihren Positionen gestärkt. Machtasymmetrien verfestigen sich vor dem Hintergrund massiver Vertreibungen und Fluchtbewegungen. Insgesamt wurde angemahnt, dass Direktinvestitionen in Land große Risiken auch hinsichtlich Landrechten, Konfliktbearbeitungsmechanismen und Gewaltprävention mit sich bringen würden. Dagegen würden Kapitalinvestitionen in landwirtschaftliche Produktionsweisen, Know-how-Transfer und Produkte zur Entwicklung kleinbäuerlicher Landwirtschaft vor Ort große Chancen bergen.
Positivbeispiele, vor allem auch in Hinblick auf Investoren aus dem europäischen Kontext, seien zurzeit nicht ausreichend bekannt und analysiert. Eine umfassende Auswertung der Wirkungen müsse dabei über einen bestimmten Zeitraum und mit entwicklungsbezogener Perspektive durchgeführt werden. Solche Studienergebnisse liegen derzeit jedoch weder aus der Forschung noch aus der Praxis vor. Aber erst anhand von belastbarem Datenmaterial könnten sich positive wie negative Auswirkungen in ökonomischer und sozio-kultureller aber eben auch in friedens- und konfliktbezogener Dimension analysieren lassen. Auf dieser Grundlage ließen sich Kriterien entwickeln, anhand derer geplante Vorhaben zu Direktinvestitionen in Land geprüft, entwicklungspolitisch eingeschätzt und konfliktsensibel gestaltet werden könnten.
Die Herausforderungen liegen insbesondere darin, spezifische Länder und Fälle hinsichtlich der jeweiligen Kontexte sowie Chancen und Risiken gleichermaßen zu analysieren und diese entwicklungs- und auch friedenspolitisch zu interpretieren. In Beratungs- und Planungsphasen sollten lokale Akteure umfassend einbezogen werden. Generelle Do-no-Harm-Fragestellungen, wie unter anderem die nach „Gewinnern“ und „Verlierern“ müssten in den Blick genommen werden. Gleichzeitig müssten für potentiell positive Investitionen in Land immer auch flankierende Maßnahmen, beispielsweise im Rechtsbereich und auch im sozialen und politischen Sektor, eingeplant werden.
Zivilgesellschaftliche Akteure, die sich in den Zielländern gegen das Landgrab-Phänomen auflehnen, agieren häufig unter enormem Risiko und Gefahrenpotential. Eine zentrale Fragestellung ist daher, wie eine Unterstützung stattfinden kann, ohne zu der Gefährdung noch beizutragen, bzw. wie sich entwicklungspolitische Friedensarbeit und Menschenrechtsarbeit gemeinsam zum Schutz von zivilgesellschaftlichen Akteuren gestalten ließe.
aktualisiert am 24.06.2010
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